Klarissen? Arme Schwestern? Arme Frauen? Damianitinnen? Oder Arme Schwestern der hl. Klara? Alle diese Bezeichnungen umrahmen bestimmte Etappen eines sehr beschwerlichen Weges dieses Ordens. Ganz bestimmt aber steht am Anfang das Gesamtwerk des hl. Franziskus von Assisi (1182-1226) und der hl. Klara von Assisi (1194-1253).

Klara di Sciffi (di Offreduccio di Favarone), Tochter eines Adeligen aus Assisi schließt sich als achtzehnjährige der Bewegung des hl. Franziskus an. Am Palmsonntag, dem 18. März 1212 verlässt sie heimlich ihr Elternhaus. Sie wird im Kirchlein Portiuncula in einem Ritus des Haarabschneidens und der Annahme ärmlicher Bekleidung in den Büßerinnenstand aufgenommen durch den hl. Franziskus und seine Brüder. Sie entzieht sich der Heiratspolitik ihres Familienklans und zeigt so die Kraft jener damaligen Frauen in der Wahl der Nachfolge des armen Christus als ihr Lebensideal. Die ersten Wochen verbringt sie im Kloster der Benediktinerinnen in der Abtei Sao Paulo de Abadesse, dessen Asylrecht ihr zu Gute kommt, als Ihre Familie versucht, sie aus dem Kloster fortzuzerren. Klara könnte unbesorgt Benediktinerin werden - es war ein geschätzter und angesehener Orden. Als Adelstochter könnte sie dort auch eine gute Karriere machen, z.B zur Reichsäbtissin aufsteigen. Das Problem war nicht die Wahl des Lebens im Kloster. Das Problem war die Wahl der Armut unter den Fittichen des verachteten Franziskus und seiner herumziehender Brüder.

Die zweite Station auf Klaras Berufungsweg ist ein Klösterchen einer der oben erwähnten freien Frauengemeinschaften, etwa eine halbe Stunde zu Fuß entfernt von Assisi in San Angelo di Panzo. Bei diesen "Waldschwestern" überrascht sie einige Tage später ihre leibliche Schwester Katharina, die den gleichen Schritt wie Klara wagt. Eine neue Gemeinschaft ist am entstehen, immer mehr Frauen aus Assisi und Umgebung schließen sich ihr an, so dass bald kein Platz mehr für sie ist in dem kleinen Waldkloster.

"Als der Heilige (Franziskus) San Damiano aufbaute, … da weissagte er über uns in großer Freude und Erleuchtung des Heiligen Geistes, was der Herr später bewahrheitet hat. Er stieg nämlich damals auf die Mauer der genannten Kirche und rief mit heller Stimme in französischer Sprache einigen dort in der Nähe weilenden Armen zu: "Kommt und helft mir beim Bau des Klosters San Damiano; denn in Zukunft werden dort Frauen wohnen, durch deren ruhmvolles und heiliges Ordensleben unser himmlischer Vater in seiner ganzen heiligen Kirche verherrlicht werden wird." (Testament der hl. Klara 9-16)".

Klaras Berufung geht also die Prophezeiung des hl. Franziskus voraus. Es ist aber ein Beweis dafür nötig, dass es sich hier um diese vorausgesehene Gemeinschaft handelt. Sie bezeugt es mit ihrer Fähigkeit, das Armutsideal des hl. Franziskus zu erfüllen und dies in drei Punkten:

1. Trotz körperlicher Schwäche vor keiner Not und Armut Angst zu haben.

2. Vor Anstrengungen und Mühen nicht zurückzuschrecken.

3. Die Geringschätzung und Verachtung von seiten der Welt nicht zu scheuen. (KlTest 27)

Klara will gemeinsam mit ihren Mitschwestern diese neue Lebensweise nach dem Evangelium leben wie es der hl. Franziskus und seine Brüder taten. Doch dies zu verwirklichen ist nicht einfach. Die Frauen können keine wandernde Lebensweise anstreben, sie dürfen auch nicht predigen. Der äußere Lebenstil der Brüder muss sich in eine andere Form umwandeln lassen - in die Form des traditionellen Klosterlebens, d.h. des Lebens in der strengen Klausur. Das Neue, was Klara und Franziskus erfolgreich erreichen, ist in diesem Kloster zu leben ohne Grundbesitz, ohne Eigentum und ohne feste Einkünfte, also in echter Armut, lebend nur von der Handarbeit und Unterstützung von Wohltätern.

Für dieses Ideal ringen Klara und Franziskus bis zum Äußersten. Weil die Kirche immer wieder versucht, diese Armut zu mildern, erkämpft sich Klara von Papst Innozenz III. das sog. "Privilegium der Armut" - "Privilegium paupertatis" - Der Papst erlaubt Klara und ihrem Kloster ohne Eigentum und ohne Annahme des Grundbesitzes zu leben. Auch Papst Gregor IX. bestätigt dieses Privileg. Doch gerade der ausschließliche Adressat "Kloster San Damiano" wird in der Zukunft ein Stolperstein: Nur einige Klarissenklöster dürfen mit der Armut privilegiert werden. Die anderen müssen sich dem Entschluss des Papstes, den Klöstern das Leben durch Besitz und Einkünfte zu sichern beugen, was später für manche Gemeinschaften ein Grund sein wird, das franziskanische Ideal zu verlassen, wie wir später sehen werden.

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Franziskus schreibt im Jahre 1215 für San Damiano eine Lebensweise (bezeichnet auch als die erste Regel) - die "forma vivendi", die aus einigen Zeilen besteht - aus einigen Zitaten aus dem Evangelium, ähnlich wie er es auch in der Regel für die Brüder tat. "Sola scriptorum" - nach der Schrift - soll die Lebensweise der neuen Gemeinschaft gestaltet werden. Langsam verbreitet sich die Forma vivendi auch außerhalb Assisi. Im Jahre 1219 unterscheiden wir drei große Gruppen von Klöstern, welche auf den ersten Blick durch die Bewegung von dem hl. Franziskus und der hl. Klara inspiriert worden sein könnten:

1. Nur wenige Klöster stehen in Verbindung mit Klara und San Damiano, dessen Lebensweise sie mehr oder weniger übernehmen: Spello, Foligno, Florenz, seit 1228 Perugia und seit 1234 Prag.

2. Neue Frauengemeinschaften, die im Kontakt mit den Minderbrüdern (Franziskanern) stehen, oder ihrer Obhut anvertraut sind, ohne dass eine Verbindung zu San Damiano nachweisbar ist: Z.B. 1223 San Salvatore bei San Severino delle Marche und "Sorores minores" aus Verona.

3. Die größte Gruppe bilden Klöster, die die Hugolin-Regel angenommen haben ohne spezielle franziskanische Inspiration. Die Absicht des Papstes ist es, alle diese Klöster in einem Orden zu vereinigen, sie auszureißen aus ihren caritativen Tätigkeiten, denen manche von ihnen nachgingen z.B. in Hospizen für Aussätzige und sie in "eingeschlossene arme Schwestern" umzuwandeln. Ihre geistliche bis wirtschaftliche Fürsorge (Cura monialium) sollen die Minderbrüder übernehmen, wogegen sich selbst der hl. Franziskus wehrt, weil dies nicht die Gemeinschaften sind, die seiner Prophezeiung entsprechen. Seine Fürsorge versprach er nur der Gemeinschaft der hl. Klara in San Damiano.

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Als der Kardinal Hugolin in der Karwoche 1220 der hl. Klara begegnet, sieht er in ihr eine ausreichend starke Persönlichkeit für seinen Plan der Vereinigung aller neuen Frauengemeinschaften. Bereits ein Jahr später, 1221, schreibt er für sie einen Regelentwurf, der zisterziensich orientiert sein sollte. Hiermit verpflichtet Kardinal Hugolin die Schwestern zur strengen Klausur, zu Grundbesitz als der Versorgungsquelle und teilte ihnen einen Visitator als Seelsorger zu. Er bestimmte dazu einen Zisterzienser-Mönch Ambrosius. Diese Regel enthält nichts von dem, was Klaras Anliegen war: Die Lebensweise nach dem Evanglium und das Privilegium der Armut wurden nicht einmal erwähnt, der Kardinal streitet sogar den Schwestern die Zugehörigkeit zu den Minderbrüdern ab. Nach dieser Regel ist es erlaubt, Besitz anzunehmen und mit ihm zu wirtschaften. Die Armut ist die Frage jeder einzelnen Schwester, die als solche nichts besitzt, weil alles der ganzen Gemeinschaft gehört. Dies war genau die Lebensweise, wie sie Klara bei den Benediktinerinnen in Sao Paulo erlebte.

Einige Monate nach dem Tod des hl. Franziskus wird Kardinal Hugolin zum Papst Gregor IX. gewählt und setzt seine Organisatorische Arbeit mit den Frauengemeinschaften entschieden fort. Zu seinem Orden der "armen Nonnen" ("Pauperes moniales") zählen schon 24 Klöster. In Dezember 1227 erlässt er die Bulle "Quoties cordis", in der er seinen Orden der "armen eingeschlossenen Nonnen" ("pauperes moniales reklusae") unter die Fürsorge des Generalministers der Brüder Franziskaner stellt. Weiter bemüht sich Papst Gregor, das Kloster San Damiano zu gewinnen, das nach seinem Plan das Zentrum seines Ordens werden soll. Als Gregor während des Heiligsprechungsprozesses des hl. Franziskus in Assisi weilt, besucht er persönlich die hl. Klara und versucht, ihr seine "forma vitae" aufzuzwingen, sie zur Übernahme des Grundbesitzes und der strengen Klausur zu überreden. Klara protestiert entschieden: "Heiliger Vater, auf gar keine Weise will ich in Ewigkeit von der Nachfolge Christi befreit werden..." Einen Monat später bestätigt der Papst das "Privilegium der Armut" ("Privilegium paupertatis") - San Damiano darf leben ohne Eigentum und ist nicht der Regel des Hugolin verpflichtet.

Gregor gibt aber nicht auf. Bereits im gleichem Jahr entsteht in Norditalien ein Kloster unter dem Namen "Der Orden des hl. Damian". Am 6. Mai 1229 sind fünf Schwestern des "Ordens des hl. Damian" benannt. Den Namen "Damianitinnen" benutzt der Papst seit 1235 offiziell. Der zweite Schritt, Klara und ihre Gemeinschaft für seine Politik zu gewinnen ist die Bulle "Quo Elongati", in der Papst Gregor versucht, San Damiano von den Minderbrüdern zu trennen. Ähnlich wie in den Klöstern "dominae inclusae" (der "eingeschlossenen Herrinen") soll den Zugang zur Gemeinschaft nur einem vom Papst erwählten Visitator und Seelsorger gestattet werden. Klara reagiert mit dem Hungerstreik: "Er soll uns übrigens alle Brüder wegnehmen, nachdem er uns die Spender des Lebensbrotes weggenommen hat!” und schickt die Brüder, die die Almosen ins Kloster bringen, entschieden fort.

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In der Zeit bemüht sich die Premyslidenprinzessin Agnes von Prag auch für ihr Kloster "Na Františku" um eine geregelte Lebensweise nach dem Vorbild von San Damiano mit den nötigen Angleichungen an die nördlicher gelegene Gegend. Der Papst lehnt Agnes´ Ersuch in der Bulle "Angelis gaudium" aus dem Jahre 1238 ab mit den entschiedenen Worten: "Klara bekam die Regel für Anfänger, die Erwachsenen sollen sich lieber an die Konstitutionen Hugolins halten. Jede Uneinigkeit irritiert den Damiansorden." Trotzdem gelingt es Agnes, das Privilegium der Armut für ihr Kloster zu erkämpfen. So wird ihr Kloster eines von den wenigen, die klarianisch arm sein dürfen und auf diese Weise ganz besonders verbunden mit dem Ideal des Lebens nach dem Evangelium.

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In einem weiterem Schritt fügt der Papast zum "Orden des hl. Damian" auch die Gemeinschaften der sog. "Sorores minores", oder "Minoritae", die eine mehr oder weniger wandernde Lebensweise führen und nicht gebunden sind an ein Kloster oder ein Ort. Die Verfolgung dieser Gemeinschaften fängt ab 1241 an in Italien, weitet sich nach Frankreich, Deutschland, England und Spanien aus.

Trotz Klaras Abwehr verbreitet sich die Hugolin-Regel aus dem Jahre 1218/1219 sehr rasch. Aus Italien dringt sie nach Frankreich und Deutschland. Aber auch sie braucht bald eine Revision.

Seit 1247 ersetzt Papst Innozenz der IV. (1243-1254) die Hugolinregel durch eine neue. Gezwungen dazu wurde er aus mehreren Gründen: Die Strenge der 1. Regel, vor allem, vor allem die Fastenvorschriften müssen gemildert werden. Auch der Streit um das Verständnis der Armut im frühen franziskanischen Orden und die Frage der Cura Monialium im Falle der Klarissen sind für die weitere Entwicklung dieser Gemeinschaften wichtig. Faktisch bleibt auch diese Regel die von Hugolin; Formell läßt man nur die Berufung auf den heiligen Benedikt heraus. Inhaltlich werden die Fastenvorschriften geändert. Die Frage der Armut wird traditionell gelöst: Ein Klarissenkloster darf über Besitz verfügen. Die Verwaltung dieses Besitzes wird in der Regel einem Prokurator anvertraut, der der Kontrolle eines Visitators aus dem Franziskanischen Orden untersteht. Dieser wird auch der Seelsorger für die Klöster. Er spendet den Schwestern die Sakramente. Die Klarissenklöster werden der Provinz des Franziskanerordens unterstellt. Die Innozenzregel bleibt bei der Teilung der Schwestern auf die Chor- und Laienschwestern, wie es der Brauch war in den Benediktinerorden. Die Papstregel ist für alle Klarissenklöster bestimmt. Klara kann sich aber auf keinen Fall mit dieser Regel zufriedenstellen. Sie wehrt sich gegen sie. Auch in anderen Klöstern nehmen die Schwestern die ablehnende Haltung an. So nimmt sie der Papst 1250 wieder zurück - Kein Kloster soll gezwungen sein, diese Regel anzunehmen.

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Nach all diesen Versuchen schreibt die heilige Klara eine eigene Regel,in der sie ihr eigenes Verständnis des franziskanischen Charismas zum Ausdruck bringt. Papst Innozenz bestätigt sie am 9. August 1253, 2 Tage vor Klaras Tod. Doch weder diese noch die Regel Innozenz' sind fähig, die einheitliche Observanz in allen Klarissenklöstern zu sichern. Nach der Regel Klaras mit dem Privilegium der Armut lebt das Kloster San Damiano, 4 andere Klöster in Italien, 4 Klöster ain Spanien, Kloster Reims in Frankreich, das Kloster der hl. Agnes in Prag und das Kloster in Trnava (Tyrnau). Mitte des 13. Jhdts. können wir anhand der Regel verschiedene Arten der Klarissenklöster unterscheiden: Die Klöster nach der Hugolinregel aus den Jahren 1218/19; die Klöster nach der Regel Innozenz IV. aus dem Jahre 1247 und die Klöster nach der Regel der hl. Klara aus dem Jahre 1253.

Die Regel der Isabella von Frankreich.

Für die Klarissen in Frankreich kam noch eine Regel hinzu: Isabella von Frankreich ließ sie für das von ihr gegründete Kloster in Longchamp schreiben. Papast Alexander IV. bestätigt sie im Jahre 1259, genauso wie auch der Papst Urban IV. im Jahre 1263.

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Mittlerweile nimmt sich der hl. Bonaventura der Klarissen und ihrer Regel an, der Generalminister der Franziskaner in den Jahren 1267-1274. Unter dem Namen "Urbanregel" (nach Papst Urban IV.) schreibt sie sich in die Geschichte des Ordens ein. Die Klarissen, die sie befolgen, nennen sich Urbanistinnen. Diese Regel verändert auch einige Bezeichnungen: Statt des Ordens des hl. Damian soll nun vom "Orden der hl. Klara" die Rede sein. In der neuen Regel spiegelt sich der schlichtende Geist des hl. Bonaventura, der zu Kompromissen bereit ist. Mit Blick auf das schwache Frauen-Geschlecht müssen die Schwestern nicht immer fasten, die Äbtissin hat weitgehende Macht zu dispensieren von den Vorschriften der Regel. Die neue Regel nimmt es schon als Selbstverständlichkeit an, dass das Kloster über Besitz verfügt. Es sind Zugeständnisse, die es der Regel ermöglichen, sich allgemein zu etablieren. Damit sie wirklich in allen Klöstern befolgt werden kann, muss sie einen bestimmten Grad an Durchschnittlichkeit aufweisen. Es sind aber auch Bestimmungen, die leicht missbraucht werden können, was auch die Zukunft bestätigt. So sind sie immer wieder Grund für Reformen.

Die letzte Regel der Klarissen setzt sich schließlich in den allermeisten Klöstern dieses Ordens durch. Die Kommunitäten nennen sich "Schwestern der hl. Klara" und befolgen die Urbanregel.

Vier Jahre nach dem Tod der hl. Klara und 2 Jahre nach ihrer Heiligsprechung, im Jahre 1267 wird in Assisi an der Stelle der ehem. Kirche San Giorgio die Basilika der hl. Klara aufgebaut.

An diesem Ort, wo der hl. Franziskus für kurze Zeit begraben war, ruht nun auch die hl. Klara. Ihr folgen die Schwestern von San Damiano ins neue Kloster "Protomonastero" neben der Basilika.

Im Jahre 1288 biegt sich auch das Protomonastero der kurialen Politik, verzichtet auf das Privilegium der Armut und nimmt die Urbanregel an.

Link zur Literaturquelle hier.

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  • 12. Jahrhundert: Hindergrund der Entstehung des Ordens: Nährboden für die kleine Pflanze des hl. Franziskus.
    13. Jahrhundert: Orden der Klarissen - die erste mutige Schritte.
  1. Klara kommt nach San Damiano
  2. Die erste Regel: "Forma vivendi" des hl. Franzikus
  3. Die Regel Hugolins.
  4. Ein Regelversuch Agnes´ von Prag
  5. Die Regel Innozenz IV.
  6. Die Regel der heiligen Klara
  7. Die Regel der Isabella von Frankreich.
  8. Die Urbanregel und der Orden der hl. Klara