Die schnelle Verbreitung der Klöster verursacht bald finanzielle Sorgen. Die Kirchenvorsteher bemühen sich, die Frauenklöster materiell zu sichern, damit sie in keine existenzielle Not geraten. Deshalb überwiegen die Klöster mit der Urbanregel, die gesichert sind durch den Landbesitz. Die Päpste erlauben keine Neugründungen mehr, wenn der Gründer keine ausreichenden Mittel dazu aufweist.

Schon im Jahre 1257 erlaubt Papst Alexander IV. den Klöstern, Besitzungen als Erbschaft anzunehmen, wobei die Schwester auf ihr Privateigentum und freie Verfügung darüber verzichtet. Weil die Schwestern die Armut gelobt haben, befreit der Papst die Klöster von Abgaben und erlaubt ihnen auch weitere Zugeständnisse.

Die persönliche Armut bedeutet das Verbot von allem Überflüssisgen im Bereich der Kleidung, des Schmucks, der Wertsachen. Dagegen wird jeder Schwester ein sog. "Privates Depositum" erlaubt: Die Schwester darf pro Jahr frei über eine gewisse Geldsumme verfügen, ohne sich der Äbtissin zu verantworten. Dieser bescheidene Privatbesitz wird in den Klöstern im späten Mittelalter zu einer schweren Bürde, wie wir noch sehen werden.

Die Klausur ist folgendermaßen bestimmt: Der Kontakt nach außen ist nur hinter dem Gitter des Sprechzimmers erlaubt und dies auch nur zu bestimmten Zeiten und Tagen: Einmal in der Woche, kurz und in der Anwesenheit von Äbtissin oder Priorin oder einer anderen vertrauenswürdigen Schwester.

Eine streng klausurierte Gemeinschaft der Schwestern ist ein leicht verletzbares Gebilde. Zu viel Strenge bedroht dieses Leben genauso ernst wie auch weitgehende Zugeständnisse. "Wo keine Grenze gesetzt ist, dort geht auch das Erbe verloren" (Hl. Bonaventura).


Wer bildet in dieser Zeit die Gemeinschaft?

Die Chor- und Laienschwestern und Kinder (für die Erziehung, was einem Kloster auch Einkünfte bringt). Die Eigenart einer klausurierten kontemplativen Gemeinschaft mit Besitz und Wirtschaft braucht auch einen weiteren Kreis von Personen. Die Innozenzregel führt das Institut der sog. "Konversen" in ihre Klöster ein. Die Urbanregel bestätigt sie. Konversen sind Ordensleute. Sie geloben Armut, Keuschheit und Gehorsam gegenüber der Äbtissin, müssen aber nicht an dem Chorgebet teilnehmen, haben kein aktives und kein passives Wahlrecht im Kapitel. Ihre Aufgabe ist zum Beispiel die Verwaltung des Besitzes und die wirtschaftlichen Beziehungen mit der Außenwelt. Es sind eigentlich Klosterknechte, die dank der Gelübde, der Ordenstracht und der Beziehung zum Kloster zu den Ordensleuten gehören. Es ist eine eigenständige Gemeinschaft unter der Äbtissin der Klarissen. Später werden diese Kräfte durch Laien ersetzt, die den Klosterbesitz verwalten und zum Kloster im Dienstverhältnis stehen.


Wie erwerben die Klöster ihr Eigentum?

Die Klöster erwerben das Besitz auf vielerlei Weise: Durch Schenkungen der Wohltäter, durch Ablässe, als Gegenleistung für die Versorgung der Familienglieder, durch Annahme der Aussteuer (im späten Mittelalter wird Aussteuer zur Pflicht), Überschreibung der Güter mit Gegenleistung (Zinsen), durch Kauf, durch Tausch des Besitzes (mit dem Ziel, eine einheitliche Fläche zu erreichen), durch Geschenke von dem Adel (Das Motiv dieser Schenkungen war die "Sicherung des Seelenheils" durch Gebete der Schwestern und das Wohlergehen bereits im irdischen Leben), durch sog. "fromme Stiftungen" (Stiftungen des Jahresgedächtnisses für Verstorbene mit der Feier der hl. Messe), durch Testament.

Das Motiv der Schenkungen war oft der Wunsch, bei den Schwestern Ehre zu gewinnen, um dadurch die Aufnahme ins Kloster einer oder mehrerer Töchtern der eigenen Familie zu ermöglichen. In der Tat finden sich in dieser Zeit viele Familienangehörige in den Klöstern.

Das Eigentum verwaltet ein Prokurator. Zuerst war das ein Franziskaner, dann einer von den Konversen, schließlich ein Laie.

Die Verteidigung des Besitzes bringt oft Streit und Gerichtsverhandlungen mit sich.

Die Besitzschenkungen verleihen den Klöster auch politische Macht. Das Kloster wird zum wirtschaftlichen Gut, verfügt über die Leibeigenen, die sich bereitwillig dem Kloster unterordnen und die Abgaben annehmen: die Zehnten, die Zinsen, Naturalien, Pflichtdienste dem Kloster gegenüber. Ein sichtbares Zeichen der Macht des Klosters sind die Verwaltungsbeamten.

Seit der Hälfte des 14. Jahrhundert nehmen die "Frommen Stiftungen" zu, die Überschreibung der Güter mit einer besonderen Gebetsverpflichtung des Klosters. Das sind zum Beispiel die Jahresgedächtnisse für die Verstorbenen oder Gedenktage der Geburtstage. Für diese Anliegen wird zusätzlich z.B die hl. Messe oder einige Teile des Tagesoffiziums gebetet. Man kann für diese Anliegen auch das ewige Licht oder eine Kerze anzünden lassen vor einer Heiligenfigur. Das sichert dem Kloster feste Einkünfte , weil sich diese Schenkungen jedes Jahr wiederholen.

Das kleine Depositum der einzelnen Schwester wächst im einem Jahrhundert so erheblich, dass es eine ernste Gefahr für die Gemeinschaft der Schwestern bedeutet.

Die größte Veränderung bei der Annahme des Besitzes ist die Überschreibung des Besitzes auf einzelne Schwestern. Sie bekommen von der Familie oder den Wohltätern bestimmte Güter und ihre Erträge, die erst nach dem Tod der Schwester in den Besitz des Klosters kommen. So kommt Familienbesitz ins Kloster, der unter der Verwaltung des Familienmitgliedes bleibt, oder er kann sogar auch an eine andere leibliche Schwester im Kloster übertragen werden. Die Klöster werden zur Versorgungsstätte der Töchter reicher Patrizierfamilien. Sie entwickeln sich zu dem Institut, das am Ende des 15. Jahrhunderts "Des Adels Spital" genannt wird. In manchen Fällen wird ein Klostereintritt durch einflussreiche und mächtige Familienklans erzwungen.

Die freie Verfügung über den Besitz zeigt auf die weitgehende Individualisierung der einzelnen Schwester. Spätere Reformen werden gerade mit dieser Art des Privatbesitzes begründet.

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