Im Reisebericht des "Mecklenburgischen Offiziers: Es leben die Prälaten" aus dem Jahre 1783 auf der Seite 49-52 schreibt der Autor sinngemäß: Den Klöstern hätte ich kein Pardon gegeben, wenn ich zu befehlen hätte. Was können sie der Welt nützen, wenn sie für sich selber zu keinem Nutzen sind? Die kontemplativen Mönche und Nonnen sind nichtsnutzige und in allen Zeiten zu nichts fähige Geschöpfe. Die heute in den Klöstern lebenden sind für die menschliche Gesellschaft schon ganz verdorben. Deshalb sollen sie in ihren Mauern aussterben und es werde jeder neue Eintritt verboten, damit diese Rasse aufhört zu existieren. (Nach dem Zitat aus Karl Suso Frank, OFM, Das Klarissenkloster in Söflingen, s. 155-156)

In dieser Zeit mangelt es auch an Berufungen, die Klöster sind überaltert. Irische Schwestern wurden 1629-1810 ins Exil vertrieben, ein Teil von ihnen kehrt nach Galway zurück und lebt als Klarissen nach der Klararegel und den Konstitutionen Coletas; ein Teil siedelt sich in Dublin an, wo sie eine Mischform aus Kontemplation und Apostolat unter dem Namen "Schwestern der hl. Klara" leben.

In Frankreich herrscht eine Finanzkrise. Nur Klöster, die als "nützlich" eingestuft werden, bekommen Unterstützung. Manche Gemeinschaften sind so gezwungen, soziale Werke anzunehmen, z.B. Kindererziehung.

Die Klöster sind weiterhin geschwächt, dies vor allem Ende des 18. Jahrhunderts in schweren Kriegszeiten. Die Kriegstruppen müssen von den Klöstern versorgt werden und auch die Bewohner suchen oft Schutz und Unterstützung hinter den Klostermauern.

In der Habsburger Monarchie löst 1783 Kaiser Josef II. alle kontemplativen Klöster auf, die "zu nichts nutze sind". Das Mönchtum sei im Widerspruch mit dem Verstand, den Menschenrechten und mit der Natur, lässt der Kaiser sich hören.

2. August 1803: Nach der Abtrennung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich wird als Entschädigung die Säkularisation von allen Kircheninstitutionen - und so auch des Besitzes - bestimmt. Die Äbtissin ist hiermit als Reichsäbtissin abgesetzt, die Herrschaft geht in die Hände von einem weltlichen Landherrn über. Das Überdauern oder die Auflösung eines Klosters hängt nun von seiner Entscheidung ab, mit dem Einholen des Einverständnisses des Diözesanbischofs. Doch diese Bedingung beachtet niemand. Der Landesherr ist verpflichtet, die Mitglieder der Klostergemeinschaft materiell zu unterstützen. Aus den Schwestern sind die Pensionistinnen des Landesherren geworden.

Nach der Auflösung der Klöster der Franziskanerbrüder verlieren die Schwestern die Seelsorger. Die Klosterdiener werden ausgezahlt und entlassen, wobei ihnen Werkstätten in den konkreten Ortschaften zur Verfügung gestellt werden.

Die Klausur wird aufgehoben, die Fastenvorschriften gemildert (kein Verzicht auf Fleischgerichte), die Nachtmetten werden auf frühmorgens um 4.00 verlegt, die Klosterkirche wird zur Pfarrkirche, es darf keine Äbtissinnenwahl mehr stattfinden, der Landesherr bestimmt nur eine Vorgesetzte. Teile der Klöster werden fremd genutzt, z.B. als Lazarett. Schließlich werden die Schwestern aus den Klöstern vertrieben und es wird ihnen verboten, das Ordensgewand zu tragen.

In Frankreich wütet die Französische Revolution. Von 1100 Klarissenklöstern, die um 1700 in aller Welt verteilt sind, davon 35 in Übersee, bleiben nach dem Fall von Napoleon 1815 nur noch 700.

1830, noch bevor die letzten Zeugen der Französischen Revolution aussterben, werden die Zeugnisse davon festgehalten, was die Schwestern in dieser Zeit alles erleben mussten (z.B. das Memoriale von Montelucce in Perugia)

Link zu Literaturquellen

Zurück zur "Klaras Homepage"